Der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung für die Durchführung von Volksentscheiden, Volksbegehren und Volksbefragungen Ausführungsvorschriften zu erlassen über
- 1.
das Stimm- und Eintragungsrecht und seine Ausübung, - 2.
die Erteilung von Stimmscheinen und Eintragungsscheinen, - 3.
die Bildung, die Tätigkeit und das Verfahren der Abstimmungs- und Eintragungsorgane, - 4.
die Bildung der Abstimmungs- und Eintragungsbezirke und ihre Bekanntmachung, - 5.
die Bereitstellung, Einrichtung und Bekanntmachung der Abstimmungs- und Eintragungsräume, - 6.
die Abstimmungs- und Eintragungshandlung, - 7.
die Stimmabgabe und Eintragung in Anstaltsbezirken, kleineren Kranken- und Pflegeanstalten, Klöstern, gesperrten Wohnstätten sowie sozialtherapeutischen Anstalten und Justizvollzugsanstalten, - 8.
die Briefabstimmung, - 9.
die Feststellung der Abstimmungs-, Eintragungs- und Befragungsergebnisse, - 10.
das Zulassungsverfahren bei Anträgen auf Volksbegehren, - 11.
das Eintragungsverfahren, - 12.
die Aufbewahrung und Vernichtung von Stimm-, Eintragungs- und Befragungsunterlagen.