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GKV-SolG Art 26 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Gesetz zur Stärkung der Solidarität in der gesetzlichen Krankenversicherung

(1) Artikel 3 tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1998 in Kraft.

(1a) Artikel 5 Nr. 1 tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

(2) Im übrigen tritt das Gesetz am 1. Januar 1999 in Kraft.

(3)

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