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GlasappAusbV 2023 Inhaltsübersicht

Verordnung über die Berufsausbildung zum Glasapparatebauer und zur Glasapparatebauerin

Abschnitt 1

Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung

§ 1Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes§ 2Dauer der Berufsausbildung§ 3Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan§ 4Struktur der Berufsausbildung und Ausbildungsberufsbild§ 5Ausbildungsplan

Abschnitt 2

Zwischenprüfung

§ 6Zeitpunkt§ 7Inhalt§ 8Prüfungsbereiche§ 9Prüfungsbereich „Bearbeiten von Glaserzeugnissen“§ 10Prüfungsbereich „Glaseigenschaften“

Abschnitt 3

Abschluss- oder Gesellenprüfung

§ 11Zeitpunkt§ 12Inhalt§ 13Prüfungsbereiche§ 14Prüfungsbereich „Herstellen von Glasapparaten“§ 15Prüfungsbereich „Bearbeiten von Halbzeugen“§ 16Prüfungsbereich „Technologie im Glasapparatebau“§ 17Prüfungsbereich „Herstellungsprozesse“§ 18Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“§ 19Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschluss- oder Gesellenprüfung§ 20Mündliche Ergänzungsprüfung

Abschnitt 4

Schlussvorschrift

§ 21Inkrafttreten, Außerkrafttreten

AnlageAusbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Glasapparatebauer und zur Glasapparatebauerin

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