Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
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Arbeitsschutz, Unfallverhütung, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung, - 2.
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Anfertigen von Zeichnungen und Handskizzen sowie Festlegen des Arbeitsablaufes, - 3.
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Einsatz von Werkzeugen, Geräten, Maschinen und Anlagen, - 4.
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Pflegen und Warten der Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Anlagen, - 5.
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Kenntnisse des Ausbildungsbetriebes einschließlich seiner Organisation, - 6.
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Kenntnisse des Glases und anderer Werkstoffe im Glasapparatebau, - 7.
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Heißverformen des Glases: - a)
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Trennen, Zusammensetzen, Ansetzen und Biegen, - b)
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Auf- und Einblasen, - c)
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Auftreiben und Bördeln, - d)
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Einschmelzen, - e)
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Herstellen von Glasapparaten,
- 8.
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Umgehen mit Vakuumanlagen, - 9.
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Messen und Prüfen von Halb- und Fertigerzeugnissen.