(§ 3 Abs. 1 Nr. 1)
- a)
-
Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluß, Dauer und Beendigung, erklären - b)
-
gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen - c)
-
Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen - d)
-
wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen - e)
-
wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen
(§ 3 Abs. 1 Nr. 2)
- a)
-
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes erläutern - b)
-
Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung erklären - c)
-
Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Belegschaft zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen - d)
-
Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben
(§ 3 Abs. 1 Nr. 3)
- a)
-
Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen - b)
-
berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden - c)
-
Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten - d)
-
Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
(§ 3 Abs. 1 Nr. 4)
- a)
-
mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären - b)
-
für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden - c)
-
Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen - d)
-
Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
(§ 3 Abs. 1 Nr. 5)
- a)
-
Arbeitsabläufe nach sicherheitstechnischen, organisatorischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten planen und abstimmen - b)
-
Handskizzen und Fachzeichnungen lesen und anfertigen - c)
-
Ausgangsmaterialien auswählen und zur Verarbeitung bereitstellen - d)
-
Arbeitsergebnisse nach Qualitätskriterien kontrollieren und bewerten sowie fehlerhafte Artikel aussortieren - e)
-
Artikel verpacken, versandfertig machen und präsentieren
(§ 3 Abs. 1 Nr. 6)
- a)
-
Geräte, Maschinen und Anlagen für die Formgebung und Veredelung von Glasartikeln einsetzen - b)
-
Werkzeuge für das Kunstglasblasen handhaben - c)
-
Werkzeuge, Geräte, Maschinen, Formen und Anlagen der Kunstglasfertigung sowie Behälter und Füllvorrichtungen für das Beschichten pflegen, warten und instand halten
(§ 3 Abs. 1 Nr. 7)
- a)
-
Glasstäbe und Glasröhren nach Farbe und Durchmesser sortieren und reinigen - b)
-
Glasstäbe sowie Glasröhren trennen und Spitzen ziehen - c)
-
Vollglaskugeln aus Glasstäben herstellen - d)
-
Hohlglaskugeln aus Röhren herstellen - e)
-
zwei Vollglaskugeln zusammensetzen sowie Glasröhren durch Ringschieben verformen - f)
-
Farbglasstäbe zu neuer Basisfarbe mischen - g)
-
Glasstäbe und Glasröhren zusammensetzen - h)
-
Vollglaskugeln durch Verformen und Ansetzen zu Objekten gestalten
(§ 3 Abs. 1 Nr. 8)
- a)
-
Standflächen formen - b)
-
Hohlglaskörper zu Kugel- und Birnenformen aufblasen - c)
-
Glasröhren durch Zusammenschmelzen wandungsgleich verbinden - d)
-
Glasstäbe und Glasröhren biegen - e)
-
Glasstäbe zu Fadenstäben verschmelzen und abdrehen - f)
-
Glasstäbe und Glasröhren durch Löten, Kleben und Kitten verbinden - g)
-
Glas-Metall-Verbindungen herstellen
(§ 3 Abs. 1 Nr. 9)
- a)
-
frei geblasene Artikel herstellen, insbesondere Gefäße, Schalen, Vasen, Trinkgläser, Christbaumschmuck, Gärröhrchen, Kunstaugen
- b)
-
hohlgeblasene Artikel unter Verwendung von manuell geführten Werkzeugen herstellen, insbesondere Reflexkugeln, Kugeln mit Glasöse, Vasen
- c)
-
durch Farb- und Fadenstäbe aufgeschmolzene Dekore herstellen
- d)
-
formgeblasene Artikel herstellen, insbesondere Christbaumschmuck
(§ 3 Abs. 1 Nr. 10)
- a)
-
dekorativen Raumschmuck gestalten
- b)
-
aufsitzende Tierplastiken gestalten
- c)
-
wenig gegliederte Tierplastiken, insbesondere Vögel und Fische, herstellen
- d)
-
Grundformen menschlicher Figuren herstellen - e)
-
Glasposten in Formen stoßen und durch Farb- und Fadenstäbe aufgeschmolzene Dekore herstellen
- 1)
-
Die laufenden Nummern 5 und 6 sollen integriert mit anderen Ausbildungsinhalten vermittelt werden.
(§ 3 Abs. 2 Nr. 1)
- a)
-
zweibeinige Hohlglastiere gestalten - b)
-
vierbeinige Hohlglastiere gestalten
(§ 3 Abs. 2 Nr. 2)
- a)
-
Kugelvasen formen und Faden- und Noppendekor aufbringen - b)
-
Einblumenvasen mit zwei eingeschobenen Ringen formen - c)
-
Bechervasen, insbesondere in Glocken- und Zylinderform mit Faden- und Noppendekor sowie glattem und gewelltem Rand, formen - d)
-
Schalen mit Fadendekor, abgesprengt, geschliffen und verschmolzen, formen - e)
-
langstielige Kerzenhalter mit eingesetztem Stiel, Stiel mit verdrehter Fadenauflage und Tellerfuß formen - f)
-
Ziergläser mit aufgeschmolzenen Metalloxiden und Emailleauflagen anfertigen
(§ 3 Abs. 2 Nr. 3)
- a)
-
Vogelplastiken, insbesondere Reiher, Fasane und Pfaue mit aufgeschmolzenen Flügeln, formen - b)
-
stark gegliederte Tierplastiken mit aufgesetzten Teilen, insbesondere Katzen und Hunde, formen
- c)
-
stark gegliederte Tierplastiken mit angesetzten Teilen, insbesondere Rehböcke, formen - d)
-
mehrfach angesetzte Tierplastiken, insbesondere Hirsche, formen - e)
-
Tierplastiken in verschiedenen Bewegungshaltungen auf Sockel, insbesondere Pferde, formen
- f)
-
großvolumige Plastiken, insbesondere Bären, formen - g)
-
stilisierte Plastiken formen - h)
-
Glasmontagen anfertigen
(§ 3 Abs. 3 Nr. 1)
- a)
-
Kugeln mit Glasöse und Öffnung formen - b)
-
Glocken in verschiedenen Formen und Größen frei formen - c)
-
Doppel- und Dreifachspitzen glatt, gerieft, mit Reflexen und geschobenen Ringen blasen
- d)
-
Lyra- und Strahlenspitzen frei blasen - e)
-
Sonderformen, insbesondere Trompeten, Vasen und Fantasieformen, anfertigen
- f)
-
Dekorationselemente, insbesondere Oliven, formen
- g)
-
formgeblasene Artikel ab 100 mm und Kombinationen aus frei und in Formen geblasenen Elementen fertigen und veredeln
(§ 3 Abs. 3 Nr. 2)
- a)
-
Grundfarben durch Tauchen, Streichen und Spritzen auftragen
- b)
-
Linienarten, Bänder, Ornamente und Motive mit dem Pinsel malen - c)
-
mit allen Lackarten kopieren und mustergetreu malen - d)
-
Christbaumschmuck stempeln und bestreuen sowie Bilder, Litzen und Borten aufbringen - e)
-
Christbaumschmuck durch Umspinnen veredeln
- f)
-
Christbaumschmuck lüstern und Einbrennfarben auftragen
- g)
-
Dekorationsartikel und Gehänge anfertigen sowie mit Glasfaser und ausgewählten Materialien Formartikel, insbesondere Vögel und Engel, dekorieren - h)
-
Christbaumschmuck durch Siebdruck veredeln - i)
-
Einzelkugeln durch Mehrfarbenmalerei sowie Bauernmalerei dekorieren
(§ 3 Abs. 4 Nr. 1)
- a)
-
Basisfarbe aufschmelzen - b)
-
Irisstruktur aufbauen - c)
-
Pupille aufschmelzen - d)
-
Kristallglas aufsetzen
- e)
-
Emailleglas und Emaillefarben aufschmelzen - f)
-
Metallhülsen aufsetzen
- e)
-
verschwommenen Limbusrand herstellen
(§ 3 Abs. 4 Nr. 2)
- a)
-
massive oder hohle Grundformen aus Kristall- oder Kryolithglas herstellen
- b)
-
angeschmolzene Ecken herstellen - c)
-
Metalldraht und -ösen einschmelzen - d)
-
Säugetier-Sonderformen herstellen - e)
-
konkav-konvexe Augenform ausblasen
- b)
-
ovale Augenform blasen und gestalten - c)
-
Augenform anreißen - d)
-
Rückwand gestalten - e)
-
Handhabe abschmelzen - f)
-
Rückwand verschmelzen - g)
-
Standardform thermisch abtrennen und Rand verschmelzen