Die Auszubildenden haben ein Berichtsheft in Form eines Ausbildungsnachweises zu führen. Ihnen ist Gelegenheit zu geben, das Berichtsheft während der Ausbildungszeit zu führen. Die Ausbildenden haben das Berichtsheft regelmäßig durchzusehen.
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GlasVAusbV § 7 Berichtsheft
Verordnung über die Berufsausbildung zum Glasveredler/zur Glasveredlerin
Referenzen
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