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GMAusbV § 11 Prüfungsbereiche von Teil 2

Verordnung über die Berufsausbildung zum Gießereimechaniker und zur Gießereimechanikerin

Teil 2 der Abschlussprüfung findet in folgenden Prüfungsbereichen statt:

1.
Kundenauftrag,
2.
Auftrags- und Fertigungsplanung,
3.
Gussstückherstellung sowie
4.
Wirtschafts- und Sozialkunde.

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