Liegt die in § 31 Abs. 1 bezeichnete Voraussetzung nicht vor, so sind die Gesellschafter in keinem Fall verpflichtet, Beträge, welche sie in gutem Glauben als Gewinnanteile bezogen haben, zurückzuzahlen.
GmbHG § 32 Rückzahlung von Gewinn
Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung
Referenzen
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Zitiert von
Urteil vom Bundesgerichtshof (2. Zivilsenat) - II ZR 100/13
3. Juni 2014
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II ZR 100/13 | 3. Juni 2014 |
Urteil vom Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt (3. Senat) - 3 K 309/09
13. März 2013
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3 K 309/09 | 13. März 2013 |