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GNotKG § 108 Beschlüsse von Organen

Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare

(1) Für den Geschäftswert bei der Beurkundung von Beschlüssen von Organen von Kapitalgesellschaften und rechtsfähigen Personengesellschaften sowie von Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit, juristischen Personen (§ 33 des Handelsgesetzbuchs) oder Genossenschaften, deren Gegenstand keinen bestimmten Geldwert hat, gilt § 105 Absatz 4 und 6 entsprechend. Bei Beschlüssen, deren Gegenstand einen bestimmten Geldwert hat, beträgt der Wert nicht weniger als der sich nach § 105 Absatz 1 ergebende Wert.

(2) Bei der Beurkundung von Beschlüssen im Sinne des Absatzes 1, welche die Zustimmung zu einem bestimmten Rechtsgeschäft enthalten, ist der Geschäftswert wie bei der Beurkundung des Geschäfts zu bestimmen, auf das sich der Zustimmungsbeschluss bezieht.

(3) Der Geschäftswert bei der Beurkundung von Beschlüssen nach dem Umwandlungsgesetz ist der Wert des Vermögens des übertragenden oder formwechselnden Rechtsträgers. Bei Abspaltungen oder Ausgliederungen ist der Wert des übergehenden Vermögens maßgebend.

(4) Der Geschäftswert von Beschlüssen von Gesellschafts-, Stiftungs- und Vereinsorganen sowie von ähnlichen Organen beträgt höchstens 5 Millionen Euro, auch wenn mehrere Beschlüsse mit verschiedenem Gegenstand in einem Beurkundungsverfahren zusammengefasst werden.

Referenzen

Zitiert von

Beschluss vom Oberlandesgericht Karlsruhe (19. Zivilsenat) - 19 W 51/24 (Wx)
7. April 2025
19 W 51/24 (Wx) 7. April 2025
Beschluss vom Landgericht Düsseldorf - 19 OH 20/22
19. September 2024
19 OH 20/22 19. September 2024
Beschluss vom Oberlandesgericht München - 11 W 1306/23 e
28. August 2024
11 W 1306/23 e 28. August 2024
Beschluss vom Bundesgerichtshof - II ZB 3/24
23. Juli 2024
II ZB 3/24 23. Juli 2024
Beschluss vom Bundesgerichtshof - II ZB 6/23
12. September 2023
II ZB 6/23 12. September 2023
Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-10 W 54/23
16. August 2023
I-10 W 54/23 16. August 2023
Beschluss vom Landgericht Düsseldorf - 19 OH 1/21
19. April 2023
19 OH 1/21 19. April 2023
Beschluss vom Kammergericht (22. Zivilsenat) - 22 W 44/21
26. Oktober 2021
22 W 44/21 26. Oktober 2021
Beschluss vom Kammergericht (9. Zivilsenat) - 9 W 96/19
26. Januar 2021
9 W 96/19 26. Januar 2021
Urteil vom Kammergericht (Senat für Notarsachen) - Not 5/19
3. März 2020
Not 5/19 3. März 2020