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GoetheMedStat 2003 Art 1

Statut für die Verleihung der Goethe-Medaille des Goethe-Instituts e. V. (gestiftet 1954)

Die Goethe-Medaille wird vom Präsidium des Goethe-Instituts e. V. für besondere Verdienste im Bereich der internationalen Kulturbeziehungen verliehen, insbesondere auf dem Gebiet der Förderung der deutschen Sprache im Ausland.

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