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GoldSchmAusbV § 3 Ausbildungsdauer, Fachrichtungen

Verordnung über die Berufsausbildung zum Goldschmied/zur Goldschmiedin

Die Ausbildung dauert dreieinhalb Jahre. Für das dritte und vierte Ausbildungsjahr kann zwischen den Fachrichtungen

1.
Schmuck
2.
Juwelen
3.
Ketten
gewählt werden.

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