(1) Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
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Berufsbildung, - 2.
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Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, - 3.
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Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutz, - 4.
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Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung, - 5.
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Inbetriebnehmen von Maschinen sowie Warten von Betriebsmitteln, - 6.
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Auswählen, Vorbereiten, Handhaben und Lagern von Werk- und Hilfsstoffen, - 7.
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Planen von Arbeitsabläufen, - 8.
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Messen und Kennzeichnen sowie Kontrollieren von Arbeitsergebnissen, - 9.
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Gestalten und Darstellen von Schmuck und Gerät, - 10.
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Umformen von Metallen, - 11.
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Trennen und Abtragen, - 12.
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Fügen, - 13.
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Legieren und Schmelzen, - 14.
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Anfertigen von Kleinwerkzeugen, - 15.
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Anfertigen von Schmuck mit Funktionsteilen, - 16.
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Anfertigen von Ketten, - 17.
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Anfertigen und Montieren von Zargen und Fassungen, - 18.
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Behandeln von Oberflächen, - 19.
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Erkennen, Zuordnen und Handhaben von Edelsteinen und von organischen Stoffen.
(2) Gegenstand der Berufsausbildung in den Fachrichtungen sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
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in der Fachrichtung Schmuck: - a)
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Gestalten von Schmuck, - b)
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Formen von Schmuck und Schmuckteilen mit Hämmern und Punzen, - c)
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Vorbereiten und Durchführen von Schmuckguß, - d)
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Ausführen von flächengestaltenden Techniken, - e)
-
Ausführen von Juwelentechniken, - f)
-
Fassen von Steinen in Zargen- und Krappenfassungen, - g)
-
Aufarbeiten, Reparieren und Umarbeiten von Schmuck, - h)
-
Planen und Anfertigen kompletter Schmuckstücke;
- 2.
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in der Fachrichtung Juwelen: - a)
-
Gestalten von Juwelenschmuck, - b)
-
Ausführen von Juwelentechniken, - c)
-
Vorbereiten und Durchführen von Juwelenschmuckguß, - d)
-
Fassen von Steinen in Zargen- und Krappenfassungen, - e)
-
Aufarbeiten, Reparieren und Umarbeiten von Juwelenschmuck. - f)
-
Planen und Anfertigen kompletter Juwelenschmuckstücke;
- 3.
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in der Fachrichtung Ketten: - a)
-
Gestalten von Ketten, - b)
-
Vorbereiten von Drähten und Rohren sowie Anfertigen von Kettengliedern, - c)
-
Anfertigen von Ketten, Bändern und Geflechten, - d)
-
Verformen von Ketten, Bändern und Geflechten, - e)
-
Anfertigen von Kettenverschlüssen, - f)
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Anbringen von Kettenverschlüssen, Zwischengliedern und Belötungen an Ketten und Bändern, - g)
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Fassen von Steinen in Zargen- und Krappenfassungen.