(1) Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
- 1.
-
Das Ausbildungsunternehmen: - 1.1
-
Stellung, Rechtsform und Struktur, - 1.2
-
Organisations- und Entscheidungsstrukturen, - 1.3
-
Berufsbildung, Personalwirtschaft, arbeits-, sozial- und tarifrechtliche Vorschriften, - 1.4
-
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, - 1.5
-
Umweltschutz; - 2.
-
Beschaffung und Logistik: - 2.1
-
Handelsspezifische Logistik, - 2.2
-
Beschaffungsplanung, - 2.3
-
Wareneinkauf, - 2.4
-
Waren- und Datenfluss, - 2.5
-
Warensortiment, - 2.6
-
Warenversand; - 3.
-
Vertrieb und Kundenorientierung: - 3.1
-
Marketing, - 3.2
-
Kalkulation und Preisermittlung, - 3.3
-
Verkauf und Kundenberatung; - 4.
-
Information und Zusammenarbeit: - 4.1
-
Informations- und Kommunikationssysteme, - 4.2
-
Teamarbeit, Kommunikation und Arbeitsorganisation, - 4.3
-
Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben; - 5.
-
Kaufmännische Steuerung und Kontrolle: - 5.1
-
Buchen von Geschäftsvorgängen, - 5.2
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Kosten- und Leistungsrechnung, Controlling, - 5.3
-
Zahlungsverkehr und Kredit.
(2) Gegenstand der Berufsausbildung in den Fachrichtungen sind mindestens die folgenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
- 1.
-
in der Fachrichtung Großhandel: - 1.1
-
Wareneingang, Warenlagerung und Warenausgang, - 1.2
-
Warenwirtschaftssystem; - 2.
-
in der Fachrichtung Außenhandel: - 2.1
-
Außenhandelsgeschäfte und Auslandsmärkte, - 2.2
-
Fremdsprachige Kommunikation.