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GSG § 6 Versorgung mit Zahnersatz

Gesetz zur Sicherung und Strukturverbesserung der gesetzlichen Krankenversicherung

Versicherte, deren zahnärztliche Behandlung zur Versorgung mit Zahnersatz oder Zahnkronen vor dem 1. Januar 1993 begonnen hat, haben Anspruch auf Übernahme der Kosten der zahnärztlichen Behandlung und der Kosten für zahntechnische Leistungen in der Höhe, wie sie das am 31. Dezember 1992 geltende Recht vorsah, wenn die Krankenkasse vor dem 5. November 1992 über den Anspruch bereits schriftlich entschieden hat.

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Beschluss vom Landgericht Nürnberg-Fürth - 12 Qs 40/23
7. Juni 2023
12 Qs 40/23 7. Juni 2023
Beschluss vom Bayerisches Oberstes Landesgericht - 201 ObOWi 903/22
9. August 2022
201 ObOWi 903/22 9. August 2022
Nichtannahmebeschluss vom Bundesverfassungsgericht (1. Senat 3. Kammer) - 1 BvR 3017/11
24. September 2014
1 BvR 3017/11 24. September 2014
Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 21 B 1723/02
16. Dezember 2002
21 B 1723/02 16. Dezember 2002