GüKGrKabotageV 2012 § 26 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Verordnung über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr vom 22. Dezember 1998 (BGBl. I S. 3976), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 5. Mai 2008 (BGBl. I S. 794) geändert worden ist, außer Kraft.

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