Die richterliche Gewalt wird durch unabhängige, nur dem Gesetz unterworfene Gerichte ausgeübt.
GVG § 1
Gerichtsverfassungsgesetz
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Zitiert von
Urteil vom Verwaltungsgericht Hamburg (2. Kammer) - 2 K 189/14
13. Mai 2015
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2 K 189/14 | 13. Mai 2015 |