Warnung: Dieser Gesetzestext ist möglicherweise veraltet, da der Inhalt nicht aktiv gepflegt wird. Bitte prüfen Sie die offiziellen Quellen.

GVG § 131 (weggefallen)

Gerichtsverfassungsgesetz

Dieser Paragraph ist weggefallen.

Referenzen

Dieses Dokument enthält keine Referenzen.

Zitiert von