Warnung: Dieser Gesetzestext ist möglicherweise veraltet, da der Inhalt nicht aktiv gepflegt wird. Bitte prüfen Sie die offiziellen Quellen.

GVG § 188

Gerichtsverfassungsgesetz

Personen, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, leisten Eide in der ihnen geläufigen Sprache.

Referenzen

Dieses Dokument enthält keine Referenzen.

Zitiert von

Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-20 U 4/17
19. Oktober 2017
I-20 U 4/17 19. Oktober 2017
Gerichtsbescheid vom Sozialgericht Düsseldorf - S 26 R 282/06
23. Februar 2007
S 26 R 282/06 23. Februar 2007