(1) Der Vorsitzende leitet die Beratung, stellt die Fragen und sammelt die Stimmen.
(2) Meinungsverschiedenheiten über den Gegenstand, die Fassung und die Reihenfolge der Fragen oder über das Ergebnis der Abstimmung entscheidet das Gericht.
(1) Der Vorsitzende leitet die Beratung, stellt die Fragen und sammelt die Stimmen.
(2) Meinungsverschiedenheiten über den Gegenstand, die Fassung und die Reihenfolge der Fragen oder über das Ergebnis der Abstimmung entscheidet das Gericht.
Dieses Dokument enthält keine Referenzen.
Beschluss vom Bundesverwaltungsgericht (4. Senat) - 4 B 23/17
13. November 2017
|
4 B 23/17 | 13. November 2017 |
Urteil vom Bundesgerichtshof (2. Zivilsenat) - II ZR 255/13
21. April 2015
|
II ZR 255/13 | 21. April 2015 |
Beschluss vom Finanzgericht Rheinland-Pfalz (6. Senat) - 6 K 1031/12
31. März 2015
|
6 K 1031/12 | 31. März 2015 |