Warnung: Dieser Gesetzestext ist möglicherweise veraltet, da der Inhalt nicht aktiv gepflegt wird. Bitte prüfen Sie die offiziellen Quellen.
GVG (XXXX) §§ 126 bis 129 (weggefallen)
Gerichtsverfassungsgesetz
Dieser Paragraph ist weggefallen.
Referenzen
Dieses Dokument enthält keine Referenzen.