Dieser Unterabschnitt ist anzuwenden auf die Vergabe von Konzessionen durch Konzessionsgeber.
GWB § 148 Anwendungsbereich
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
Referenzen
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Zitiert von
Urteil vom Oberlandesgericht Stuttgart - 2 U 218/18
6. Juni 2019
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2 U 218/18 | 6. Juni 2019 |