GWB § 148 Anwendungsbereich

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen

Dieser Unterabschnitt ist anzuwenden auf die Vergabe von Konzessionen durch Konzessionsgeber.

Referenzen

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Zitiert von

Urteil vom Oberlandesgericht Stuttgart - 2 U 218/18
6. Juni 2019
2 U 218/18 6. Juni 2019