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GWB § 61 Verfahrensabschluss, Begründung der Verfügung, Zustellung

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen

(1) Verfügungen der Kartellbehörde sind zu begründen und mit einer Belehrung über das zulässige Rechtsmittel den Beteiligten nach den Vorschriften des Verwaltungszustellungsgesetzes zuzustellen. § 5 Absatz 4 des Verwaltungszustellungsgesetzes und § 178 Absatz 1 Nummer 2 der Zivilprozessordnung sind auf Unternehmen und Vereinigungen von Unternehmen sowie auf Auftraggeber im Sinne des § 98 entsprechend anzuwenden. Verfügungen, die gegenüber einem Unternehmen mit Sitz außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes ergehen, stellt die Kartellbehörde der im Inland ansässigen Person zu, die das Unternehmen dem Bundeskartellamt als zustellungsbevollmächtigt benannt hat. Hat das Unternehmen keine zustellungsbevollmächtigte Person benannt und ist bei Unternehmen oder Vereinigungen von Unternehmen mit Sitz innerhalb der Europäischen Union keine Zustellung nach § 50b möglich oder verspricht diese keinen Erfolg, so stellt die Kartellbehörde die Verfügungen durch Bekanntmachung im Bundesanzeiger zu.

(2) Soweit ein Verfahren nicht mit einer Verfügung abgeschlossen wird, die den Beteiligten nach Absatz 1 zugestellt wird, ist seine Beendigung den Beteiligten schriftlich oder elektronisch mitzuteilen.

(3) Verfügungen der Kartellbehörde nach § 30 Absatz 3, § 31b Absatz 3, den §§ 32 bis 32b und 32d sind im Bundesanzeiger bekannt zu machen. Entscheidungen nach § 32c Absatz 1 können von der Kartellbehörde veröffentlicht werden.

Referenzen

Zitiert von

Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - Kart 7/22 (V)
20. August 2025
Kart 7/22 (V) 20. August 2025
Beschluss vom Bundesgerichtshof - EnVR 10/24
17. Juni 2025
EnVR 10/24 17. Juni 2025
Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - 3 Kart 481/23
29. Mai 2025
3 Kart 481/23 29. Mai 2025
Beschluss vom Bundesgerichtshof - KVR 8/24
3. Dezember 2024
KVR 8/24 3. Dezember 2024
Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - Kart 4/22 (V)
28. August 2024
Kart 4/22 (V) 28. August 2024
Urteil vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 15 A 2286/20
8. Januar 2024
15 A 2286/20 8. Januar 2024
Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - Kart 7/23 (V)
6. Dezember 2023
Kart 7/23 (V) 6. Dezember 2023
Beschluss vom Bayerisches Oberstes Landesgericht - Verg 1/23
14. März 2023
Verg 1/23 14. März 2023
Beschluss vom Bayerisches Oberstes Landesgericht - Verg 2/21
11. Januar 2023
Verg 2/21 11. Januar 2023
Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - Kart 5/22 [V]
21. Dezember 2022
Kart 5/22 [V] 21. Dezember 2022