Im Wiederaufnahmeverfahren gegen den Bußgeldbescheid der Kartellbehörde (§ 85 Absatz 4 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) entscheidet das nach § 83 zuständige Gericht.
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GWB § 85 Wiederaufnahmeverfahren gegen Bußgeldbescheid
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
Referenzen
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Zitiert von
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Beschluss vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main (26. Zivilsenat) - 26 Sch 10/18
14. März 2019
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26 Sch 10/18 | 14. März 2019 |
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Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 2 W 11/13
6. Juni 2013
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2 W 11/13 | 6. Juni 2013 |