Für die Studierenden werden beim Deutschen Wetterdienst Ausbildungsakten geführt, in die der Ausbildungsplan, alle Leistungsnachweise, Aufsichtsarbeiten und Beurteilungen aufzunehmen sind.
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GWDAPrV § 9 Ausbildungsakten
Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den gehobenen Wetterdienst des Bundes
Referenzen
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