Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
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Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, - 2.
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Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, - 3.
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Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, - 4.
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Umweltschutz, - 5.
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Planen, Vorbereiten und Kontrollieren von Arbeitsabläufen, Arbeiten im Team, - 6.
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Information und Kommunikation, - 7.
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Logistische Prozesse, - 8.
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Führen von Hafenfahrzeugen im Einsatzgebiet, - 9.
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Rechtliche Voraussetzungen des Schiffsbetriebes, - 10.
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Kundenorientierung und qualitätssichernde Maßnahmen, - 11.
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Pflege, Wartung und Instandhaltung, seemännische Arbeiten, - 12.
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Verhalten bei besonderen Umständen, Havarien und Betriebsstörungen.