Für das Entgelt, das den in Heimarbeit Beschäftigten oder den Gleichgestellten gewährt wird, gelten die Vorschriften über den Pfändungsschutz für Vergütungen, die auf Grund eines Arbeits- oder Dienstverhältnisses geschuldet werden, entsprechend.
HAG § 27 Pfändungsschutz
Heimarbeitsgesetz
Referenzen
Dieses Dokument enthält keine Referenzen.