Für den Fall einer Einführung eines Europäischen Berufsausweises für den Hebammenberuf gelten die Regelungen über die Anerkennung von Berufsqualifikationen dieses Teils entsprechend.
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HebG 2020 § 53 Europäischer Berufsausweis
Gesetz über das Studium und den Beruf von Hebammen
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