Auf die den Vorschriften dieses Gesetzes unterliegenden Heime, die gewerblich betrieben werden, finden die Vorschriften der Gewerbeordnung Anwendung, soweit nicht dieses Gesetz besondere Bestimmungen enthält.
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HeimG § 24 Anwendbarkeit der Gewerbeordnung
Heimgesetz
Referenzen
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Zitiert von
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Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 26 L 931/07
2. Juli 2007
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26 L 931/07 | 2. Juli 2007 |