Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend kann den Wortlaut des Heimgesetzes in der vom Inkrafttreten dieses Gesetzes an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekanntmachen.
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HeimGÄndG 2 Art 2 Neufassung des Heimgesetzes
Zweites Gesetz zur Änderung des Heimgesetzes
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Bislang zitiert keine Entscheidung diese Vorschrift.