Fußbodenbeläge der von Heimbewohnern benutzten Räume und Verkehrsflächen müssen rutschfest sein.
HeimMindBauV § 5 Fußböden
Verordnung über bauliche Mindestanforderungen für Altenheime, Altenwohnheime und Pflegeheime für Volljährige
Referenzen
Dieses Dokument enthält keine Referenzen.