Warning: This law text might be outdated since the content is not activately maintained. Please check with offical sources.

HeimMindBauV § 8 Fernsprecher

Verordnung über bauliche Mindestanforderungen für Altenheime, Altenwohnheime und Pflegeheime für Volljährige

In den Einrichtungen muß in jedem Gebäude mindestens ein Fernsprecher vorhanden sein, über den die Bewohner erreichbar sind und der von nicht bettlägerigen Bewohnern ohne Mithören Dritter benutzt werden kann.

Referenzen

Dieses Dokument enthält keine Referenzen.

Zitiert von