Die Mitgliedschaft im Heimbeirat erlischt durch
- 1.
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Ablauf der Amtszeit, - 2.
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Niederlegung des Amtes, - 3.
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Ausscheiden aus dem Heim, - 4.
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Verlust der Wählbarkeit, - 5.
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Feststellung der zuständigen Behörde auf Antrag von zwei Drittel der Mitglieder des Heimbeirates, dass das Heimbeiratsmitglied seinen Pflichten nicht mehr nachkommt oder nicht mehr nachkommen kann.