Abweichend von § 431 Abs. 1 und 2 ist die Haftung des Frachtführers wegen Verlust oder Beschädigung auf einen Betrag von 620 Euro je Kubikmeter Laderaum, der zur Erfüllung des Vertrages benötigt wird, beschränkt.
HGB § 451e Haftungshöchstbetrag
Handelsgesetzbuch
Referenzen
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Zitiert von
Urteil vom Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken - 5 U 164/03-16
29. Juni 2005
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5 U 164/03-16 | 29. Juni 2005 |