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HGB § 451e Haftungshöchstbetrag

Handelsgesetzbuch

Abweichend von § 431 Abs. 1 und 2 ist die Haftung des Frachtführers wegen Verlust oder Beschädigung auf einen Betrag von 620 Euro je Kubikmeter Laderaum, der zur Erfüllung des Vertrages benötigt wird, beschränkt.

Referenzen

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Zitiert von

Urteil vom Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken - 5 U 164/03-16
29. Juni 2005
5 U 164/03-16 29. Juni 2005