Jede Partei des Zeitchartervertrags kann die schriftliche Beurkundung dieses Vertrags verlangen.
Warnung: Dieser Gesetzestext ist möglicherweise veraltet, da der Inhalt nicht aktiv gepflegt wird. Bitte prüfen Sie die offiziellen Quellen.
HGB § 558 Beurkundung
Handelsgesetzbuch
Referenzen
Dieses Dokument enthält keine Referenzen.