HGB § 87

Handelsgesetzbuch

(1) Der Handelsvertreter hat Anspruch auf Provision für alle während des Vertragsverhältnisses abgeschlossenen Geschäfte, die auf seine Tätigkeit zurückzuführen sind oder mit Dritten abgeschlossen werden, die er als Kunden für Geschäfte der gleichen Art geworben hat. Ein Anspruch auf Provision besteht für ihn nicht, wenn und soweit die Provision nach Absatz 3 dem ausgeschiedenen Handelsvertreter zusteht.

(2) Ist dem Handelsvertreter ein bestimmter Bezirk oder ein bestimmter Kundenkreis zugewiesen, so hat er Anspruch auf Provision auch für die Geschäfte, die ohne seine Mitwirkung mit Personen seines Bezirks oder seines Kundenkreises während des Vertragsverhältnisses abgeschlossen sind. Dies gilt nicht, wenn und soweit die Provision nach Absatz 3 dem ausgeschiedenen Handelsvertreter zusteht.

(3) Für ein Geschäft, das erst nach Beendigung des Vertragsverhältnisses abgeschlossen ist, hat der Handelsvertreter Anspruch auf Provision nur, wenn

1.
er das Geschäft vermittelt hat oder es eingeleitet und so vorbereitet hat, daß der Abschluß überwiegend auf seine Tätigkeit zurückzuführen ist, und das Geschäft innerhalb einer angemessenen Frist nach Beendigung des Vertragsverhältnisses abgeschlossen worden ist oder
2.
vor Beendigung des Vertragsverhältnisses das Angebot des Dritten zum Abschluß eines Geschäfts, für das der Handelsvertreter nach Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 2 Satz 1 Anspruch auf Provision hat, dem Handelsvertreter oder dem Unternehmer zugegangen ist.
Der Anspruch auf Provision nach Satz 1 steht dem nachfolgenden Handelsvertreter anteilig zu, wenn wegen besonderer Umstände eine Teilung der Provision der Billigkeit entspricht.

(4) Neben dem Anspruch auf Provision für abgeschlossene Geschäfte hat der Handelsvertreter Anspruch auf Inkassoprovision für die von ihm auftragsgemäß eingezogenen Beträge.

Referenzen

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Zitiert von

Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 18 U 31/21
13. Dezember 2021
18 U 31/21 13. Dezember 2021
Urteil vom Oberlandesgericht Stuttgart - 10 U 318/20
30. März 2021
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Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 18 U 93/17
9. November 2020
18 U 93/17 9. November 2020
Beschluss vom Oberlandesgericht München - 7 W 1470/19
9. Dezember 2019
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Endurteil vom Oberlandesgericht München - 7 U 2711/18
17. April 2019
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Urteil vom Bundesgerichtshof (7. Zivilsenat) - VII ZR 69/18
20. Dezember 2018
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Beschluss vom Bundesgerichtshof (7. Zivilsenat) - VII ZB 64/14
19. September 2017
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Urteil vom Bundesgerichtshof (7. Zivilsenat) - VII ZR 32/17
3. August 2017
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Beschluss vom Bundesgerichtshof (7. Zivilsenat) - VII ZR 64/15
11. Mai 2016
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Urteil vom Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (4. Kammer) - 4 Sa 687/14
20. April 2016
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