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HGBEG Art 64

Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch

§ 354a des Handelsgesetzbuchs ist in seiner seit dem 19. August 2008 geltenden Fassung nur auf Vereinbarungen anzuwenden, die nach 18. August 2008 geschlossen werden.

Referenzen

  • § 354 1x (nicht zugeordnet)

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