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HHG § 1 Personenkreis

Gesetz über Hilfsmaßnahmen für Personen, die aus politischen Gründen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland in Gewahrsam genommen wurden

(1) Leistungen nach Maßgabe der folgenden Vorschriften erhalten deutsche Staatsangehörige und deutsche Volkszugehörige, wenn sie

1.
nach der Besetzung ihres Aufenthaltsortes oder nach dem 8. Mai 1945 in der sowjetischen Besatzungszone oder im sowjetisch besetzten Sektor von Berlin oder in den in § 1 Abs. 2 Nr. 3 des Bundesvertriebenengesetzes genannten Gebieten aus politischen und nach freiheitlich-demokratischer Auffassung von ihnen nicht zu vertretenden Gründen in Gewahrsam genommen wurden oder
2.
Angehörige der in Nummer 1 genannten Personen sind oder
3.
Hinterbliebene der in Nummer 1 genannten Personen sind
und den gewöhnlichen Aufenthalt im Geltungsbereich des Gesetzes genommen haben.

(2) (weggefallen)

(3) (weggefallen)

(4) (weggefallen)

(5) Gewahrsam im Sinne des Absatzes 1 ist ein Festgehaltenwerden auf engbegrenztem Raum unter dauernder Bewachung. Wurde oder wird eine in Absatz 1 Nr. 1 genannte Person gegen ihren Willen in ein ausländisches Staatsgebiet verbracht, so gilt die Zeit, während der sie an ihrer Rückkehr gehindert war oder ist, als Gewahrsam, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 1989.

(6) Eine lagermäßige Unterbringung als Folge von Arbeitsverpflichtungen oder zum Zwecke des Abtransportes von Vertriebenen oder Aussiedlern gilt nicht als Gewahrsam im Sinne dieses Gesetzes.

(7) Keine Leistungen nach diesem Gesetz erhalten die im Gewahrsam geborenen Abkömmlinge von im Gewahrsam geborenen Berechtigten; die ihnen als Erben auf Grund des § 9a Abs. 2 in Verbindung mit § 5 Abs. 2 oder 3 des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes zustehenden Ansprüche bleiben unberührt.

Referenzen

Zitiert von

Urteil vom Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen - L 10 VE 2/20
28. August 2025
L 10 VE 2/20 28. August 2025
Urteil vom Landessozialgericht Sachsen-Anhalt (4. Senat) - L 4 VE 10/22
8. Mai 2025
L 4 VE 10/22 8. Mai 2025
Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (11. Senat) - OVG 11 B 3.19
25. Juli 2024
OVG 11 B 3.19 25. Juli 2024
Beschluss vom Staatsgerichtshof des Landes Hessen - P.St. 2891
1. Dezember 2023
P.St. 2891 1. Dezember 2023
Urteil vom Hessisches Landessozialgericht (5. Senat) - L 5 R 202/21
16. Oktober 2023
L 5 R 202/21 16. Oktober 2023
Urteil vom Sozialgericht Halle (9. Kammer) - S 9 VE 5/17
25. April 2022
S 9 VE 5/17 25. April 2022
Urteil vom Verwaltungsgericht Regensburg - RN 6 K 20.420
1. Februar 2022
RN 6 K 20.420 1. Februar 2022
Urteil vom Sozialgericht Wiesbaden (11. Kammer) - S 11 R 264/19
27. Juli 2021
S 11 R 264/19 27. Juli 2021
Urteil vom Bundessozialgericht - B 9 V 2/18 R
12. September 2019
B 9 V 2/18 R 12. September 2019
Urteil vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (9. Kammer) - 9 K 241.17
28. November 2018
9 K 241.17 28. November 2018