Die Ausbildenden haben unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplanes für die Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.
Warning: This law text might be outdated since the content is not activately maintained. Please check with offical sources.
HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 6 Ausbildungsplan
Verordnung über die Berufsausbildung zum Holzbearbeitungsmechaniker/zur Holzbearbeitungsmechanikerin
Referenzen
Dieses Dokument enthält keine Referenzen.