Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
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Berufsbildung, - 2.
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Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, - 3.
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Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutz, - 4.
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Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung, - 5.
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Lesen und Anfertigen von Skizzen, Zeichnungen und technischen Unterlagen, - 6.
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Gestalten und Vorbereiten von Bildhauerarbeiten und Schnitzarbeiten, - 7.
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Erstellen von Modellen, Anwenden von Abformverfahren, - 8.
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Be- und Verarbeiten von Hölzern, - 9.
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Handhaben und Instandhalten von Meßzeugen, Handwerkzeugen und Hilfsmitteln, - 10.
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Bedienen und Warten von Maschinen, - 11.
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Ausführen von Bildhauerarbeiten und Schnitzarbeiten in verschiedenen Materialien, - 12.
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Behandeln von Oberflächen, - 13.
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Fundamentieren, Versetzen und Verankern von Werkstücken, - 14.
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Restaurieren von Bildhauerarbeiten und Schnitzarbeiten.