Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
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Berufsbildung, - 2.
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Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, - 3.
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Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutz, - 4.
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Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung, - 5.
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Planen und Vorbereiten des Arbeitsablaufes sowie Kontrollieren und Bewerten der Arbeitsergebnisse, - 6.
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Lesen und Erstellen von Skizzen und Zeichnungen, Anwenden von Gestaltungsprinzipien, - 7.
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Beschaffenheit und Eigenschaften von Holz und Holzwerkstoffen, - 8.
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Herstellen und Anwenden von Vorrichtungen und Schablonen, - 9.
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Be- und Verarbeiten von Holz und Holzwerkstoffen, - 10.
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Instandhalten von Werkzeugen und Maschinen, - 11.
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Prüfen und Behandeln von Oberflächen, - 12.
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Drechseln und Drehen, - 13.
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dekoratives Spanen und Schnitzen, - 14.
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dekoratives Malen und Schmücken, - 15.
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Montieren von Teilen, - 16.
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Prüfen und Verpacken von Erzeugnissen.