Der Auszubildende hat ein Berichtsheft in Form eines Ausbildungsnachweises zu führen. Ihm ist Gelegenheit zu geben, das Berichtsheft während der Ausbildungszeit zu führen. Der Ausbildende hat das Berichtsheft regelmäßig durchzusehen.
HolzSpielzMAusbV 1996 § 7 Berichtsheft
Verordnung über die Berufsausbildung zum Holzspielzeugmacher/zur Holzspielzeugmacherin
Referenzen
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