HRegGebV § 2a Recht der Europäischen Union

Verordnung über Gebühren in Handels-, Partnerschafts- und Genossenschaftsregistersachen

Umwandlungen und Verschmelzungen nach dem Recht der Europäischen Union stehen hinsichtlich der Gebühren den Umwandlungen nach dem Umwandlungsgesetz gleich.

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