Referendarinnen und Referendare, die ihren Vorbereitungsdienst vor dem 1. Dezember 2009 begonnen haben, setzen ihn nach den bisher geltenden Bestimmungen fort. Aufstiegsbeamtinnen und Aufstiegsbeamte, die ihre Aufstiegsausbildung vor dem 1. Dezember 2009 begonnen haben, setzen sie nach den bisher geltenden Bestimmungen fort.
HtDBWVAPrV § 36 Übergangsregelung
Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den höheren technischen Dienst in der Bundeswehrverwaltung – Fachrichtung Wehrtechnik –
Referenzen
Dieses Dokument enthält keine Referenzen.