In den Vorbereitungsdienst kann eingestellt werden, wer
- 1.
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die gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis erfüllt und - 2.
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ein mit einem Master abgeschlossenes Hochschulstudium oder einen gleichwertigen Abschluss in einer Fachrichtung besitzt, die einem der Fachgebiete nach § 1 Absatz 3 Satz 2 zugeordnet werden kann.