(1) Die Eignung und Befähigung wird im Auswahlverfahren anhand von Eignungsmerkmale festgestellt.
(2) Die Eignungsmerkmale decken die folgenden Kompetenzbereiche ab:
- 1.
Selbstkompetenz, - 2.
Methodenkompetenz, - 3.
Fachkompetenz, - 4.
Sozialkompetenz sowie - 5.
Führungs- und Managementkompetenz.
(3) Die Feststellung erfolgt mit Hilfe von Auswahlinstrumenten. Der Einsatz kann durch Informationstechnologie unterstützt werden.