HufBeschlV § 9 Prüfungsteile

Verordnung über den Beschlag von Hufen und Klauen

Die Prüfung besteht aus einem praktischen Teil nach Maßgabe des § 10 und einem theoretischen Teil nach Maßgabe des § 11.

Referenzen

Dieses Dokument enthält keine Referenzen.

Zitiert von