Die einzelnen Leistungen in den Prüfungsteilen sind mit einer der folgenden Noten gemäß der verbalen Darstellung des Leistungsniveaus in Bezug auf die Anforderungen des § 4 Abs. 2 oder § 5 Abs. 2 des Hufbeschlaggesetzes zu bewerten:
Die einzelnen Leistungen in den Prüfungsteilen sind mit einer der folgenden Noten gemäß der verbalen Darstellung des Leistungsniveaus in Bezug auf die Anforderungen des § 4 Abs. 2 oder § 5 Abs. 2 des Hufbeschlaggesetzes zu bewerten:
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