HüSalmoV § 28 Maßregeln nach amtlicher Feststellung

Verordnung zum Schutz gegen bestimmte Salmonelleninfektionen beim Haushuhn und bei Puten

Ist in einem Hähnchenmastbetrieb auf Grund einer Untersuchung nach § 27 eine Infektion mit Salmonellen der Kategorie 1 amtlich festgestellt worden, gilt § 11 Absatz 1 entsprechend.

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