HZInstrmMAusbV § 2 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

Verordnung über die Berufsausbildung zum Handzuginstrumentenmacher/zur Handzuginstrumentenmacherin

Der Ausbildungsberuf Handzuginstrumentenmacher/Handzuginstrumentenmacherin wird staatlich anerkannt.

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