Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
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Berufsbildung, - 2.
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Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, - 3.
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Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutz, - 4.
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Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung, - 5.
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Planen und Vorbereiten des Arbeitsablaufs sowie Kontrollieren und Bewerten des Arbeitsergebnisses; Qualitätssicherung, - 6.
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Lesen, Anwenden und Erstellen von technischen Unterlagen, - 7.
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Bestimmen und Zuordnen von Instrumenten, - 8.
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Anwenden von Leimen und Klebern, - 9.
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Unterscheiden, Zuordnen und Handhaben von Werk- und Hilfsstoffen, - 10.
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Prüfen, Messen und Kennzeichnen, - 11.
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Anfertigen und Instandhalten von Werkzeugen, - 12.
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Trennen, - 13.
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Ausrichten und Spannen von Werkzeugen und Werkstücken, - 14.
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manuelles und maschinelles Bearbeiten von Metallen, - 15.
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Fügen, - 16.
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Auswählen, Bestimmen und Lagern von Hölzern und Holzwerkstoffen, - 17.
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Be- und Verarbeiten von Holz und Holzwerkstoffen, - 18.
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Warten und Pflegen von Betriebsmitteln, - 19.
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Verarbeiten von Zelluloid, - 20.
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Behandeln von Oberflächen, - 21.
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Be- und Verarbeiten von Leder, Pappe, Stoff und Kunstleder zu Bälgen, - 22.
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Montieren von Baßmechanik und Schaltgruppen, - 23.
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Montieren und Einbauen der Klaviatur, - 24.
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Einbauen der Stimmplatten, - 25.
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Stimmen von Instrumenten, - 26.
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Endmontage, - 27.
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Endkontrolle, - 28.
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Reparieren von Handzuginstrumenten.